Stellungnahme: Baulicher Arbeitsschutz bei Bauvorhaben
Allgemeine Details zur Erfüllung der Sicherheitsanforderungen und Einhaltung der Baustellenverordnung
Allgemeine Details zur Erfüllung der Sicherheitsanforderungen und Einhaltung der Baustellenverordnung
Unsere Stellungnahme „Baulicher Arbeitsschutz bei Bauvorhaben“ ist unumgänglich. Sie als Bauherren*innen sind für die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen an der Baustelle und die Einhaltung der Baustellenverordnung verantwortlich.
Sollte eine Immobilie zukünftig als Arbeitsstätte dienen, sind neben der Einhaltung des Baurechts auch die Vorschriften zum Arbeitsschutz frühzeitig in die Planung einzubeziehen. Für Unternehmer ohne eigene Bau- und Rechtsabteilung ist die Vielzahl an zu beachten Vorschriften häufig nicht mehr zu überschaubar.
Oftmals gehen Arbeitgeber davon aus, dass der bauliche Arbeitsschutz im Baugenehmigungsverfahren seitens der Behörden geprüft werde. Dem ist jedoch nicht so. Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens werden durch die zuständige Baugenehmigungsbehörde explizit keine Prüfungen und Stellungnahmen mehr für die Ausgestaltung einer Arbeitsstätte durchgeführt. Die dex3 GmbH steht Ihnen als Bauherren*innen als Berater zur Seite. So können die Anforderungen an den baulichen Arbeitsschutz frühzeitig in alle Überlegungen einbezogen werden.
Arbeitsstätten sind gemäß § 3 ArbSchG grundsätzlich so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine Gefahr für die dort Beschäftigten ausgeht. Auf Basis des § 5 ArbSchG sind Arbeitgeber*innen dafür verantwortlich Gefährdungen zu ermitteln und wirksame Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen. Die Arbeitsstättenverordnung gibt dabei die einzuhaltenden Schutzziele aus. Konkrete Anforderungen wie Maße oder Zahlen werden nicht vorgegeben. Damit wird die Verantwortung der Arbeitgeber*innen für einen wirksamen Arbeitsschutz besonders hervorgehoben. Dieser ist für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen einer Arbeitsstätte und eines jeden Arbeitsplatzes verantwortlich.
Komplex wird die Ermittlung der Gefährdungen und der zu ergreifenden Maßnahmen, wenn weitere Rechtsgebiete erforderlich sind. Das Baurecht und die Gefahrstoffverordnung sind fundiert zu betrachten und das jeweils höhere Schutzziel gilt vorrangig. In den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ sind konkrete Anforderungen an Arbeitsstätten definiert worden. Diese werden dem aktuellen Stand der Technik laufend angepasst. Es gilt die Vermutungswirkung, d. h. es ist davon auszugehen, dass bei Einhaltung dieser Regeln ausreichende Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erzielt wird. Werden diese Regeln dagegen nicht eingehalten, müssen andere kompensierende Maßnahmen getroffen werden, um die Grundanforderungen und das Schutzziel zu erfüllen.
So kann beispielsweise ein Ausnahmeantrag statthaft sein, der jedoch nur vom Arbeitgeber selbst unter Beifügung umfangreicher Gutachten und Stellungnahmen gestellt werden kann. Aufgrund der Novellierungen im Arbeitsschutz werden solche Ausnahmeanträge jedoch nur noch in sehr seltenen Fällen positiv beschieden.
Es liegt im Interesse jedes Unternehmers, eine geeignete Fachkraft für Arbeitssicherheit möglichst frühzeitig einzubinden. Gerade zu Beginn eines Bauvorhabens können die Anforderungen aus der Arbeitsstättenverordnung und den Arbeitsstättenrichtlinien einfacher berücksichtigt werden. Dies gilt auch bei den ersten Überlegungen zu einer baulichen Veränderung. Nacharbeiten erweisen sich meistens als technisch aufwändiger und damit teurer. Als Nachweis über die Einhaltung der Vorschriften dient in der Regel eine Stellungnahme der Fachkraft für Arbeitssicherheit, die diese Aufgaben auf Basis des § 6 ASiG wahrnimmt. Diese Stellungnahme sollte seitens der Bauherrschaft archiviert werden.
Wir, die dex3 GmbH, bieten Ihnen eine Bewertung Ihrer Bauunterlagen an. Die Nutzung und Ausstattung der zukünftigen Arbeitsstätte, insbesondere auch hinsichtlich des Brandschutzes, berücksichtigen wir selbstverständlich. Mit unseren Praxiserfahrungen unterstützen wir Sie bei Ihren Umbauten. Wir finden sachgerechte Lösungen zum Betreiben einer Arbeitsstätte im Spannungsfeld von Kosten, Praktikabilität und Rechtsvorschriften.
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